Kosten
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
- Für eine Beratung und/oder eine Einlegung eines Widerspruchs oder Fertigung eines Schriftsatzes mit Vorlage eines Beratungshilfescheins (Geringverdiener erhalten diesen bei ihrem zuständigen Amtsgericht) 15,00 EUR, sonst nach Vereinbarung
- Für ein Klageverfahren besteht für Geringverdiener ggfs. die Möglichkeit Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, sonst nach Vereinbarung
Wer hat die Kosten zu tragen?
- Sie selbst
- Ihre Rechtsschutzversicherung
- bei Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe die Landeskasse (sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegt), mit Ausname der 15,00 EUR bei Beratungshilfe.
- bei Erfolg die Gegenseite (Ausnahme: Arbeitsgericht, da zahlt jede Person seine eigenen Kosten)
- Sofern keine Honorarvereinbarung abgeschlossen wird, richten sich die Gebühren nach dem RVG